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Rechtstexte für Shop und Website: IT-Recht Kanzlei München und eRecht24 im Vergleich

Rechtstexte für Onlineshops: IT-Recht Kanzlei München und eRecht24 im Vergleich

Kurzantwort: Für Onlineshops mit Shopware oder Shopify ist die IT-Recht Kanzlei München meist die passendere Wahl: Sie liefert Shop-Rechtstexte mit Schnittstelle für beide Systeme, aktualisiert sie automatisch und haftet anwaltlich für ihre Texte. eRecht24 eignet sich gut für Websites ohne Shop und für Shopify-Händler, die mit Generatoren und Self-Service zurechtkommen.

Stand: Oktober 2026 · Autor: Stefan Quisdorf

Hinweis: Wir sind eine E-Commerce-Agentur, keine Kanzlei. Dieser Beitrag gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Links zu eRecht24 und zur IT-Recht Kanzlei sind Partnerlinks: Wenn Sie darüber buchen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht.

Warum brauchen Shops und Websites professionelle Rechtstexte?

Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung sind für Onlineshops Pflicht. Fehlerhafte oder veraltete Texte sind einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen – und das Recht ändert sich laufend.

Selbst geschriebene oder kopierte Texte sind deshalb riskant. Rechtstexte-Dienste bieten anwaltlich erstellte Texte, die bei Gesetzesänderungen aktualisiert werden, für einen Bruchteil der Kosten einer Einzelberatung.

Was hat sich 2025 und 2026 für Onlineshops geändert?

Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026: Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss einen gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“ (oder gleichwertig) anbieten. Der Widerruf läuft in zwei Schritten mit Bestätigung, ohne Login und ohne Frage nach dem Grund. Die Widerrufsbelehrung muss auf den Button hinweisen. Fehlt er, kann sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

Neue Informationspflichten ab 27. September 2026: Dazu gehören je nach Angebot Angaben zu umweltfreundlichen Lieferoptionen, zu Gewährleistung und Garantien sowie zur Reparierbarkeit von Produkten.

EU-Streitschlichtungsplattform abgeschaltet: Die OS-Plattform der EU wurde im Juli 2025 eingestellt. Der bisher vorgeschriebene Link darauf sollte aus Impressum und AGB entfernt werden.

Barrierefreiheit (BFSG): Seit 28. Juni 2025 gelten für viele Onlineshops Anforderungen an die Barrierefreiheit, inklusive Hinweisen zur Barrierefreiheit. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

Gute Rechtstexte-Dienste setzen solche Änderungen in ihren Texten um und informieren ihre Kunden. Den Button selbst und technische Anpassungen im Shop müssen Sie oder Ihre Agentur umsetzen.

IT-Recht Kanzlei München und eRecht24 im Vergleich

KriteriumIT-Recht Kanzlei MüncheneRecht24
AusrichtungOnlinehändler, Shops und MarktplätzeWebsites, Agenturen und Shops (Self-Service)
Schnittstelle Shopware 6JaNicht genannt
Schnittstelle / Texte für ShopifyJaShopify-AGB ab Tarif Business
Automatische UpdatesJa, per SchnittstelleJa, über Generatoren bzw. Plugin (WordPress u. a.)
Haftung / AbmahnschutzAnwaltliche Haftung für die eigenen Texte, Beratung bei AbmahnungenAbmahnschutz ab Tarif Business, nur bei korrekten Angaben und unveränderten Texten
Mehrsprachige TexteAb PremiumLaut Anbieter prüfen
LaufzeitMeist monatlich kündbar, Unlimited 12 MonateRabatt bei Jahreszahlung
Angaben laut Anbieterseiten, Stand Oktober 2026.

Was kostet die IT-Recht Kanzlei München?

PaketPreis pro MonatUmfang
Datenschutz5,90 €Impressum und Datenschutzerklärung für eine Präsenz ohne Bestellfunktion
Starter9,90 €Rechtstexte für eine Präsenz (z. B. einen Shop)
Premium24,90 €Fünf Präsenzen, inklusive fremdsprachiger Texte
Unlimited54,90 €70 Präsenzen, inklusive Shop-Tiefenprüfung, 12 Monate Mindestlaufzeit

Wichtig: Jeder Verkaufskanal zählt als eigene Präsenz. Wer neben dem eigenen Shop auch bei Amazon oder eBay verkauft, braucht schnell mehr als das Starter-Paket. Zu allen Paketen gehören laut Anbieter unter anderem ein Cookie-Consent-Tool und automatische Updates der Datenschutzerklärung.

→ Zu den Paketen der IT-Recht Kanzlei München (Partnerlink)

Was kostet eRecht24?

Tarif für ShopsPreis pro Monat (bei Jahreszahlung)Umfang
Basic15 €Generatoren für Impressum und Datenschutz, ohne Shop-AGB und Widerrufsbelehrung
Business40 €Inklusive Shop-AGB (u. a. Shopify, Marktplätze), Widerrufsbelehrung, Abmahnschutz
Enterprise90 €Wie Business, für bis zu 500 Shops

Für einen Onlineshop kommt bei eRecht24 praktisch erst der Business-Tarif infrage, weil Basic keine AGB und keine Widerrufsbelehrung enthält.

→ Zu eRecht24 (Partnerlink)

Welcher Anbieter passt zu welchem Shop?

Shopware-Shop: Die IT-Recht Kanzlei bietet eine Schnittstelle für Shopware 6, über die Texte automatisch aktuell bleiben. Das spart Pflegeaufwand und vermeidet veraltete Texte nach Gesetzesänderungen.

Shopify-Shop: Beide Anbieter kommen infrage. Die IT-Recht Kanzlei hat eine Shopify-Schnittstelle, eRecht24 bietet Shopify-AGB ab dem Business-Tarif.

Website ohne Shop: Hier reichen Impressum und Datenschutzerklärung. Das Datenschutz-Paket der IT-Recht Kanzlei oder eRecht24 Basic sind gute Optionen.

Shop plus Marktplätze: Zählen Sie Ihre Verkaufskanäle. Bei mehreren Präsenzen ist das Premium-Paket der IT-Recht Kanzlei oft die übersichtlichere Lösung.

Was müssen Shopbetreiber trotz Rechtstexte-Dienst selbst erledigen?

  1. Texte richtig einbinden: Schnittstelle einrichten oder Texte vollständig übernehmen – und nicht nachträglich verändern.
  2. Angaben aktuell halten: Zahlungsarten, Versandländer und eingesetzte Dienste (z. B. Tracking, Newsletter) müssen zu den Angaben im Generator passen.
  3. Technik umsetzen: Widerrufsbutton, Cookie-Banner und Bestellprozess sind Aufgabe des Shops, nicht des Rechtstexte-Dienstes.
  4. Änderungen prüfen: Bei neuen Plugins oder Diensten die Datenschutzerklärung anpassen.

Viele dieser Punkte erledigen wir im Rahmen unserer Shop-Betreuung mit. → Betreuungspakete ansehen

Häufige Fragen zu Rechtstexten für Onlineshops

Reicht ein kostenloser Generator für meinen Onlineshop?

Für eine einfache Website ohne Shop kann ein kostenloser Generator für Impressum und Datenschutzerklärung ausreichen. Für einen Onlineshop ist das riskant: Shops brauchen zusätzlich AGB, eine Widerrufsbelehrung und Angaben im Bestellprozess, die zum eigenen Angebot passen müssen. Außerdem ändert sich die Rechtslage häufig, wie zuletzt beim Widerrufsbutton im Juni 2026. Kostenlose Generatoren werden in der Regel nicht automatisch im Shop aktualisiert und bieten keine Haftung oder Unterstützung bei Abmahnungen. Ein bezahlter Dienst mit Update-Service und Schnittstelle kostet meist nur einen kleinen Monatsbetrag und reduziert das Abmahnrisiko spürbar. Eine Garantie gegen Abmahnungen gibt es allerdings nie.

Was ist der Unterschied zwischen IT-Recht Kanzlei München und eRecht24?

Die IT-Recht Kanzlei München ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf Onlinehandel spezialisiert hat. Sie stellt Rechtstexte für Shops und Marktplätze bereit, übernimmt die anwaltliche Haftung für ihre Texte und bietet Schnittstellen zu vielen Shopsystemen, darunter Shopware 6 und Shopify. eRecht24 ist ein Self-Service-Angebot mit Generatoren, Wissensdatenbank und Webinaren, das sich an Website-Betreiber, Agenturen und Shops richtet. Für Shops ist dort der Business-Tarif nötig, der Shop-AGB, Widerrufsbelehrung und Abmahnschutz enthält. Grob gesagt: Die IT-Recht Kanzlei ist stärker auf den Handel ausgerichtet, eRecht24 stärker auf Websites und Self-Service.

Muss ich meine Widerrufsbelehrung wegen des Widerrufsbuttons ändern?

Ja. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler, die Verträge mit Verbrauchern schließen, einen Widerrufsbutton anbieten, und die Widerrufsbelehrung muss auf diesen Button und seine Fundstelle hinweisen. Rechtstexte-Dienste wie die IT-Recht Kanzlei oder eRecht24 haben ihre Muster entsprechend angepasst. Wenn Sie Ihre Texte per Schnittstelle beziehen, wird die neue Fassung in der Regel automatisch übernommen. Haben Sie die Texte manuell eingefügt, müssen Sie sie selbst aktualisieren. Den Button und den zweistufigen Ablauf mit Bestätigung muss zusätzlich Ihr Shop technisch umsetzen. Prüfen Sie, ob Ihr Shopsystem oder ein Plugin das bereits abdeckt.

Muss der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?

Nein. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 eingestellt, die Pflicht zum Link entfällt damit. Ein weiterhin vorhandener Link führt ins Leere und kann nach Einschätzung mehrerer Kammern und Händlerverbände selbst abmahnrelevant sein, weil er über eine nicht mehr bestehende Möglichkeit informiert. Entfernen Sie den Hinweis daher aus Impressum, AGB und gegebenenfalls aus E-Mail-Signaturen und Bestellbestätigungen. Wer seine Rechtstexte über eine Schnittstelle bezieht, hat die bereinigte Fassung meist schon erhalten. Unabhängig davon kann eine Pflicht bestehen, über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren zu informieren. Das deckt ein guter Rechtstexte-Dienst mit ab.

Bin ich mit einem Rechtstexte-Dienst vor Abmahnungen sicher?

Ein Rechtstexte-Dienst senkt das Risiko deutlich, garantiert aber keine Abmahnfreiheit. Die Dienste haften in der Regel nur für ihre eigenen Texte und nur, wenn Sie diese korrekt und unverändert verwenden und Ihre Angaben im Generator stimmen. Viele Abmahnungen betreffen zudem Punkte außerhalb der Rechtstexte: falsche Preisangaben, fehlende Grundpreise, irreführende Werbung, Produktkennzeichnung oder Cookie-Einbindung. Deshalb gehört zu einem rechtssicheren Shop auch eine saubere technische Umsetzung und regelmäßige Pflege. Wer unsicher ist, lässt seinen Shop prüfen – etwa über eine Shop-Tiefenprüfung des Rechtstexte-Dienstes – und wendet sich bei konkreten Fragen an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Quellen: it-recht-kanzlei.de/schutzpakete.html und e-recht24.de/mitglieder/tarife-fuer-online-shops (abgerufen 26.10.2026); IHK Braunschweig, „Widerrufs-Button verpflichtend seit Juni 2026“; IHK-Meldungen zur Abschaffung der OS-Plattform (2025).

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