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Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz regelt in Deutschland, wer für die Entsorgung von Verpackungen zahlt. Wer verpackte Ware an private Endverbraucher verkauft – auch Versandkartons, Füllmaterial und Klebeband –, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Register LUCID registrieren und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.

In der Praxis: Registrierung und Lizenzierung gehören zu den ersten Pflichten beim Shop-Start. Ohne LUCID-Registrierung droht ein Vertriebsverbot, und Marktplätze müssen die Registrierung ihrer Händler prüfen. Keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie Ihre Rechtsberatung.

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