Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt seit dem 12. August 2026 und wird in den kommenden Jahren schrittweise verschärft – etwa mit Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Kennzeichnung und zu viel Leerraum in Versandverpackungen.
Besonders aufwendig: Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder mit eigenem Logo herstellen lässt, gilt als Hersteller dieser Verpackung. Er muss eine technische Dokumentation führen und eine EU-Konformitätserklärung erstellen. Das betrifft den individuell bedruckten Versandkarton genauso wie – das bekannteste Beispiel – die bedruckte Brötchentüte beim Bäcker.
In der Praxis: Für Onlinehändler lohnt jetzt ein Blick auf die eigenen Versandverpackungen und Lieferanten: Welche Verpackungen sind individuell gefertigt, und wer stellt die Konformitätserklärung aus? Viele weitere Pflichten greifen erst mit Übergangsfristen. Keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie Ihre Rechtsberatung.
Mehr dazu: Verpackungsgesetz (VerpackG)